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   BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60   

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https://dejure.org/1960,3075
BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60 (https://dejure.org/1960,3075)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1960 - 1 StR 404/60 (https://dejure.org/1960,3075)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1960 - 1 StR 404/60 (https://dejure.org/1960,3075)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Mord durch Mitwirkung bei der Tötung von erwachsenen Geisteskranken und der Tötung von Kindern - Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Zulässigkeit der Verlesung im gleichen Verfahren ergangener aufgehobener Urteile zu Beweiszwecken oder zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der

    Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
    Sie wäre auch unabhängig davon insoweit offensichtlich unbegründet (vgl. im einzelnen OGHSt 1, 321; 2, 117; BGH 4 StB 23/50 v. 28. November 1952 NJW 1953, 513 Nr. 18).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat -

    Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
    Auch einfache Abschriften dürfen urkundenbeweislich verwertet werden (BGSt 36, 371; BGH 3 StR 195/55 v. 12. Januar 1956).
  • BGH, 04.11.1952 - 2 StR 261/52
    Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
    Sollte sich ergeben, daß die Kindertötungen nicht vor den Eltern der Opfer verheimlicht wurden, sondern nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung stattfandens oder dem Angeklagten nicht zu widerlegen sein, daß er irrig annahm, keines der Kinder werde ohne Zustimmung seiner Angehörigen getötet, so würde das Schwurgericht das Tatbestandsmerkmal der Heimtücke in diesem Falle besonders sorgfältig zu prüfen und dabei die Entscheidung BGHSt 4, 11 zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
    Nicht einmal dies ist vollständig ausgeschlossen (BGHSt 6, 141).
  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

    Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
    Schließlich wird in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu beachten sein, daß längere Schriftstücke grundsätzlich nur dann wörtlich im Urteil wiedergegeben werden dürfen, wenn sie zum Zwecke des Urkundenbeweises in der Hauptverhandlung verlesen worden sind (BGHSt 11, 29, 159).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
    Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
    In diesem Punkte hätte das Schwurgericht den Angeklagten ausdrücklich freisprechen müssen (vgl. BGH 1 StR 25/50 vom 9. Januar 1951 JZ 1951, S. 309; u. 1 StB 168/51 vom 8. Mai 1951 NJW 1951, 726 Nr. 27).
  • BGH, 09.01.1951 - 1 StR 25/50
    Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
    In diesem Punkte hätte das Schwurgericht den Angeklagten ausdrücklich freisprechen müssen (vgl. BGH 1 StR 25/50 vom 9. Januar 1951 JZ 1951, S. 309; u. 1 StB 168/51 vom 8. Mai 1951 NJW 1951, 726 Nr. 27).
  • RG, 19.01.1882 - 3165/81

    Ist in der Hauptverhandlung zu einem wiederaufgenommenen Verfahren die Verlesung

    Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
    Das war zulässig (RGSt 5, 429; RG GA 75, 215; RG JW 31, 2825 Nr. 47; BGH 3 StB 470/52 vom 7. Mai 1953).
  • LG Frankfurt/Main, 27.05.1970 - Ks 1/69
    Das hat die Rechtsprechung einhellig und eindeutig anerkannt (OGH 1, 321; 2, 117; BGHSt 2, 234 = LM Nr. 4 zu § 59 StGB; BGHSt 2, 251 = NJW 52, 834; BGH NJW 53, 531; BGH NJW 61, 276; BVerwG NJW 64, 2220).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6.Dezember 1960 (NJW 61, 276 ff. - 277 -) gesagt hat, wäre eine solche Geheimhaltung gegenüber Irren der untersten Kategorie überflüssig und sinnlos gewesen.

    Obrigkeitliche Anordnungen, die die Gerechtigkeit nicht einmal anstreben, den Gedanken der Gleichheit bewusst verleugnen und die allen Kulturvölkern gemeinsame Rechtsüberzeugung von Wert und Würde der menschlichen Persönlichkeit gröblich missachten, schaffen, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29.Januar 1952 (BGHSt 2, 234 = LM Nr. 4 zu § 59 StGB) ausgesprochen hat, kein Recht und ein ihnen entsprechendes Verhalten bleibt Unrecht (vgl. ferner OGH 1, 321; 2, 271; BGHSt 2, 173; 2, 251 = NJW 52, 834; BGH NJW 53, 513; BGH NJW 61, 276; BGHZ 3, 94; BVerwG NJW 64, 2220).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6.Dezember 1960 (NJW 61, 276 - 278 -) dargelegt, dass im Jahre 1940 einem Menschen, der einen gewissen Überblick hatte, nicht mehr zweifelhaft sein konnte, dass das NS-Regime vor keinen Verbrechen zurückscheute und deshalb ein Verbotsirrtum bei der Teilnahme an nationalsozialistischen Gewaltverbrechen nur bei ausgesprochen naiven Menschen zu bejahen sei.

  • LG München I, 10.05.1968 - 2 Ks 1/68

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung von geisteskranken oder

    Übrigens zeigt auch die strenge Geheimhaltung der "Kinderaktion", dass die Urheber sich der Unvereinbarkeit ihres Beginnens mit den allgemeinen Rechtsvorstellungen bewusst waren (BGH Urteil vom 6.12.1960; 1 StR 404/60).
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